Der Stützpunkt muss höhergelegt werden

Zu einem Fass ohne Boden entwickelt sich zunehmend das Mömbriser Bauvorhaben eines Stützpunktfeuerwehrgerätehauses. Die Planerin Simone Mattedi vom Siegener Planungsbüro K-Plan informierte am Dienstag den Marktgemeinderat, dass Mehrkosten durch den Umstand zu erwarten seien, dass das Bauvorhaben im Überschwemmungsbereich der Kahl liegt.

Das Gelände in Fronhofen, auf dem das Gebäude errichtet werden soll, müsse daher um 1,40 Meter angehoben werden, erklärte die Architektin.

Dann allerdings behindert das Gebäude den Hochwasserabfluss der Kahl. So soll auch noch ein Retentionsraum von wenigstens 1000 Kubikmetern geschaffen werden. Ob das auf dem selben Grundstück geschehen kann, oder Grundstücke dafür eigens erworben werden müssen, werde zur Zeit noch geprüft.

Dass jetzt, nachdem die Förderanträge gestellt sind und der Bauantrag auf dem Weg ist, erst klar wird, dass auf diesem Grundstück solche Maßnahmen erforderlich sind, wurde den Ratsmitgliedern nicht verständlich.

Das Grundstück war bereits 2002 von der Gemeinde erworben worden. Wichtiges Kaufargument waren damals die auf dem Grundstück vorhandenen Werkshallen, die durch das Stützpunktwehrkonzept weiter genutzt werden sollten, sich dafür später aber als unbrauchbar erwiesen. Im Haushaltsplan 2003 waren für den Grunderwerb Ausgaben von 675000 Euro angesetzt. Der Kreditaufnahme für diesen Grunderwerb hatte das Landratsamt damals seine Zustimmung verweigert und eine Wirtschaftlichkeitsprüfung dieser Maßnahme im Vergleich zum Bau der Stützpunktwehr im Gewerbegebiet Klinger verlangt. Erst nachdem die Marktgemeinde dieses Wirtschaftlichkeitsgutachten vorgelegt hatte, war der Erwerb genehmigt worden.

Gebäude auf Betonpfählen

Später hatte sich dann herausgestellt, dass der mit Galvanikrückständen verseuchte Boden des Grundstückes ausgetauscht werden muss. Weil das frühere Eigentümerunternehmen zu diesem Zeitpunkt bereits in Konkurs gegangen war, richtete sich der Bescheid des Landratsamtes zur Bodensanierung an den neuen Eigentümer Gemeinde Mömbris. Erst auf 100000 Euro geschätzt, für fast 250000 Euro vergeben, kostete die Bodensanierung, der auch alle Gebäude zum Opfer fielen, fast 300000 Euro. Jetzt sind ganz erhebliche Mehrkosten durch die notwendige Auffüllung des Grundstückes zu erwarten. Und ganz nebenbei erfuhr die Öffentlichkeit in der Sitzung am Dienstagabend auch, dass die Standfestigkeit des Bodens dort für das Bauvorhaben nicht genügt, dass also eine Gründung auf Betonpfählen erforderlich ist.

Ampelanlage nötig

Vom Straßenbauamt werde außerdem noch gefordert, die Einfahrtssituation des Feuerwehrgerätehauses in die Staatsstraße durch eine Ampelanlage zu regeln, ergänzte Bürgermeister Reinhold Glaser. Ob die dadurch entstehenden Mehrkosten zu Lasten der Gemeinde gingen, oder ob die Ampel dort aus verkehrstechnischen Gründen ohnehin erforderlich sei, müsse noch geklärt werden. Eine Kreisellösung in diesem Bereich, wie von der SPD-Fraktion beantragt, habe aus Platzgründen keine Chance, erklärte er.

Planerin Mattedi erklärte, dass ihr Büro sofort mit der Ausschreibung der Baumaßnahme loslegen könnte, sobald die noch ausstehende Baugenehmigung vorliegt. Auf Nachfrage von Klaus Fahlnberg (SPD) bestätigte sie, dass die Höherlegung des Grundstückes und die Pfahlgründung mit Mehrkosten verbunden seien. Zur Höhe dieser Mehrkosten könne sie aber noch keine Angaben machen.

Arthur Bergmann (CSU) wollte wissen, ob auch diese Mehrkosten zuschussfähig seien. Von seinen Ratskollegen wurde er da aufgeklärt, dass das ganze millionenschwere Bauvorhaben ohnehin nur mit einem Pauschalzuschuss von 200000 Euro gefördert werde.

Jetzt gelte es die Genehmigung der Förderung und die Baugenehmigung abzuwarten, erklärte die Planerin und forderte die Ratsmitglieder auf, abzuwarten, weil immer mehr Fragen nach der Höhe der Mehrkosten gestellt wurden. Fünfstellig oder sechsstellig, wollte Karlheinz Stadtmüller (CSU) wissen, aber auch da wollte sie sich nicht festlegen.

Auch zum Baubeginn legte sie sich nicht fest, das sei jetzt ganz schwierig. Bürgermeister Glaser erklärte dazu, dass der Zuwendungsbescheid nicht abgewartet werden müsse, aber die Baufreigabe. Wenn die Gemeinde jetzt die Baugenehmigung bekäme, dann könnte die Freigabe in kürzester Frist erlangt werden. Parallel dazu müssten dann die Durchführungsbeschlüsse gefasst werden. Im Moment stand für die Ratsmitglieder allerdings keine Beschlussfassung an.  

Jürgen Brehm
Main-Echo vom 28.02.2002